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Projektplanung

Bereits während der Planung und Vorbereitung eines Forschungsprojektes stellen sich erste Fragen des Forschungsdatenmanagements. Hier finden Sie Hinweise zu Datenmanagementplänen, Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement, für die Suche nachnutzbarer Forschungsdaten und zu rechtlichen Aspekten des FDM.

PlanungDatenmanagementpläne


  • Wozu ein Datenmanagementplan?

    Plan Ahead

    Ein Datenmanagementplan (DMP) strukturiert die Handhabung von Forschungsdaten innerhalb eines Forschungsprojektes. Er hilft, ein Forschungsvorhaben vorausschauend zu organisieren und technische, methodische, logistische und rechtliche Fragen in Bezug auf den Umgang mit digitalen Daten zu adressieren. Ein strukturierter DMP ist eine nützliche Methode, um Ad-hoc-Lösungen oder „böse Überraschungen“ während der Projektdurchführung zu vermeiden. Viele Aspekte des DMPs dienen der Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis, insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. Auch wichtige Drittmittelgeber wie die EU, das BMBF oder die DFG legen zunehmend Wert auf ein strukturiertes Forschungsdatenmanagement. Daher kann ein DMP als Anlage einen Förderantrag stärken.


  • Welche Inhalte hat ein DMP?

    Planning RDM

    DMPs sind vom Umfang und Detailgrad her sehr unterschiedlich, in Abhängigkeit vom Forschungsvorhaben oder den Vorgaben von Förderern und Fachgesellschaften. Informieren Sie sich daher vorab, ob Sie für Ihr Forschungsvorhaben bestehende Empfehlungen beachten sollten (siehe unten). Ein DMP umfasst typischerweise mindestens folgende Themenbereiche:

    • Hintergrundinformationen zum Forschungsprojekt, verantwortlichen Personen und der Projektförderung
    • Eine Beschreibung der zu erhebenden und evtl. nachnutzbaren Forschungsdaten
    • Hinweise, wie und nach welchen Standards Forschungsdaten beschrieben, Verarbeitungsschritte dokumentiert und Metadaten erzeugt werden
    • Angaben zu Datenhaltung, Sicherung und Zugriffskontrolle während der Projektlaufzeit
    • Überlegungen, welche Daten wo veröffentlicht werden und wie die langfristige Archivierung der Daten sichergestellt wird

    In Abhängigkeit des Forschungsprojektes können auch weitere Themen relevant sein, etwa rechtliche und ethische Fragen, die Organisation kollaborativer Arbeiten oder durch das Forschungsdatenmanagement entstehende Personal- oder Sachkosten.

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  • Unterstützung durch den DMP-Service

  • Mit unserem DMP-SERVICE unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Datenmanagementplans.

HuerdeAnforderungen an das FDM

SucheForschungsdaten finden

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Die Generierung von Forschungsdaten ist meistens aufwändig und teuer. FAIR veröffentlichte Daten hingegen stehen für die Bearbeitung weiterer Fragestellungen zur Verfügung. Wenn Sie für Ihr Forschungsvorhaben nach verwendbaren Datensätzen suchen, eignet sich eine Recherche in einschlägigen Data Journals, Repositorien oder Suchdiensten. Für die Suche nach einem Publikationsort für Ihre eigenen Forschungsdaten beachten Sie auch unsere Hinweise zur Publikation von Forschungsdaten und unsere disziplinspezifischen Informationen.


  • Folgende Ressourcen zum Thema Forschungsdaten finden könnten für Sie hilfreich sein:

    • Gregory, Kathleen et al. (2018): Eleven quick tips for finding research data. In: PLoS computational biology 14 (4), e1006038. DOI: 10.1371/journal.pcbi.1006038.
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Rechtsfragen

Rechtsfragen zu Forschungsdaten können mitunter sehr komplex sein und verschiedenste Rechtsbereiche betreffen. Damit Sie Ihr Forschungsprojekt rechtssicher und ohne böse Überraschungen durchführen können, sollten Sie diesem Thema bereits in der Planungsphase Beachtung schenken. Auch wenn Sie Ihre Forschungsdaten nach Projektende veröffentlichen möchten, müssen dafür bestehende Rechte und Pflichten in Bezug auf die Daten geklärt sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Nutzungslizenz für die Daten vergeben möchten (siehe Nutzungslizenzen unter Daten Publizieren).

Zum einen ist an das Urheberrecht zu denken, die Nutzungsrechte wissenschaftlicher Werke grundsätzlich den Urheber*innen vorbehält. Als Werk geschützt wird allerdings nicht der gedankliche oder Informationsgehalt, sondern lediglich dessen Ausdruck oder Darstellung. Forschungsdaten fallen aber nicht zwangsläufig unter das Urheberrecht, da dieses immer eine gewisse Schöpfungshöhe, also eine Art "kreativer Eigenleistung" voraussetzt. Dies ist bspw. bei Rohdaten aus Messinstrumenten nicht unbedingt gegeben. Tendenziell greift das Urheberrecht also eher bei qualitativen Daten als bei quantitativen Daten, weil für erstere häufiger eine kreative Eigenleistung erforderlich ist.

Werden Daten jedoch in einer Datenbank organisiert, kann ein urheberrechtsähnliches Schutzrecht (Datenbankrecht) entstehen, wenn die Schaffung der Datenbank eine “wesentliche Investition“ erfordert hat (§87a UrhG). Im Einzelfall kann eine Datenbank sogar ein Werk im Sinne des Urheberrechts (Datenbankwerk) sein.

Das Urheberrecht wirft häufig schwierige Fragen auf, weil es ein absolutes, an die Person der Urheberin/des Urhebers gebundenes und nur bedingt übertragbares Recht ist. Bei einer Urheberschaft mehrerer Personen (Miturheberschaft) entsteht ein gemeinsames Urheberrecht. Wenn Kooperationspartner in mehreren Jurisdiktionen angesiedelt sind wird die Lage eventuell durch unterschiedliche Rechtsprechungen verkompliziert. Auch können andere Rechtsbereiche wie das Leistungsschutzrecht und das Arbeitsrecht eine Rolle spielen. Nutzungsrechte an Forschungsdaten können auch beim Dienstherrn (also der Universität) liegen, z.B. wenn Daten von Hilfskräften oder technischem Personal generiert wurden.

Datenschutz

Für viele Forschungsprojekte spielen auch der Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eine große Rolle, insbesondere, wenn identifizierbare Einzelpersonen im Fokus der Forschung stehen. Dies ist zum Beispiel häufig in der Medizin und den Sozialwissenschaften der Fall. Das Datenschutzrecht schützt die informationelle Selbstbestimmung von Individuen. Diese können grundsätzlich über die Verwendung ihrer Daten frei entscheiden. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten – also alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO) – nur mit einer informierten Einwilligung der Betroffenen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Da Sie diese Einwilligung vor der Datenerhebung einholen müssen, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken darum machen, wie genau Sie mit den Daten über den gesamten Projektverlauf (und danach) umgehen möchten. Während des Projektes müssen Sie personenbezogene (oder sonstige sensible) Daten vor dem Zugriff durch unbefugte Personen schützen (siehe auch Speicherung und Datensicherheit). Für eine Archivierung solcher Daten bieten verschiedene Datenrepositorien besondere Sicherheitsvorkehrungen an (siehe auch Archivierung). Vor einer Veröffentlichung sollten Sie den Personenbezug in der Regel durch Verfahren der Anonymisierung entfernen.

Sie können gerne mit weiteren Rechtsfragen zu Forschungsdaten an uns herantreten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Servicestelle Forschungsdaten keine verbindliche Rechtsberatung durchführen kann. Wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an das Justitiariat oder den Datenschutzbeauftragten der Universität Bonn oder ggf. an die Beratungsstellen für Forschungsverträge und Forschungsethik.

Folgende Ressourcen zum Thema Recht und Forschungsdaten könnten für Sie hilfreich sein:

 


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